Unterstützung für Berliner Unternehmen: Rettungsbeihilfe-Soforthilfe Pakete – Beachten Sie auch das neue BAFA-Beratungsförderprogramm – Die Bundesregierung übernimmt zu 100% die Kosten – Bis zu 4.000- € „geschenktes Geld“ von der BAFA
Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen.
Aktuelle Informationen zum Corona Zuschuss
Die Antragstellung pausiert über Nacht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Wir informieren diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können.
Generell gilt (bzw. „galt“): Unternehmen bis 5 Beschäftigte mit einem Liquiditätsbedarf bis einschließlich 10.000 EUR sowie Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit einem Liquiditätsbedarf bis einschließlich 30.000 EUR werden nicht durch die Rettungsbeihilfe Corona gefördert, sondern nutzen bitte das Soforthilfe Paket II Corona Zuschuss.
1. Corona-Zuschüsse – Landes- und Bundesmittel
Antragsberechtigt sind:
Gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Berlin.
Für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin.
Die Höhe der Soforthilfe beträgt:
für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten beantragt werden.
2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I
Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen.
Zu diesen Mitteln können jetzt auch bisher ausgeschlossene und sehr stark betroffene Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Soforthilfe – nutzen Sie „HIER“ unsere Erfahrung und Kompetenz!
Die IBB-Checkliste zum „Sonderfall Corona“ finden Sie „HIER„
Kurzinfos zur Rettungsbeihilfe Corona
Was geht….:
- kleine und mittlere Unternehmen, deren Betriebstätte in Berlin liegt
- z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs)
- Der Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sein!
- Finanzierung von Betriebsmitteln ist möglich
- Zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von 2 Jahren*
- In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung).
- Die Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften in Darlehenshöhe ist obligatorisch.
- Es werden ausschließlich digitale Anträge angenommen!
Was geht nicht…
- ausgeschlossen sind Unternehmen mit bereits bestehender Insolvenzantragspflicht,
- ausgeschlossen sind: Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie
- ausgeschlossen sind: Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten keine Finanzierung von Investition
Liquiditätshilfen BERLIN: Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I
Liquiditätshilfen BERLIN
Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Mit der Rettungsbeihilfe Corona richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sind.
Rettungsbeihilfe Corona“ auf einen Blick
- Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
- Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR
- Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden
- Selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
- mit Betriebsstätte in Berlin
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie
- Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten
Was wird gefördert?
- kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (z.B. Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen
Was wird nicht gefördert?
- Finanzierung von Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen)
- Bedienung anderer Kredite: Die Mittel dürfen nur nach Ausschöpfung aller anderen verfügbaren Mittel zusätzlich eingesetzt werden (Subsidiaritätsprinzip)
- Kapazitätsaufbau
Wie wird gefördert?
- Gewährung von Rettungsbeihilfen
- Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR
Zu welchen Konditionen?
- kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
- Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden. (Für den Fall, dass Sie bereits Kleinbeihilfen aus der Bundesregelung 2020 erhalten haben, müssen diese berücksichtigt und die Rettungsbeihilfe ggf. verzinslich vergeben werden.)
- bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)
Wir helfen Ihnen bei der Veantragung der Sorforthilfe – nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz!
Wir bieten Unterstützung für Berliner Unternehmen: Rettungsbeihilfe-Soforthilfe Pakete beantragen!