Bundesweit kostenfreie Erstberatung zur Corona Soforthilfe

Ratgeber Soforthilfe Corona

IBB Corona-Soforthilfe Berlin beantragen: Rettungsbeihilfe – Soforthilfe – Paket !

IBB Corona Soforthilfe Berlin

Teile diesen Artikel

Unterstützung für Berliner Unternehmen: Rettungsbeihilfe-Soforthilfe Pakete – Beachten Sie auch das neue BAFA-Beratungsförderprogramm – Die Bundesregierung übernimmt zu 100% die Kosten – Bis zu 4.000- € „geschenktes Geld“ von der BAFA

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. 

Aktuelle Informationen zum Corona Zuschuss

08.04.2020 11.30 Uhr: Die Antragstellung für den Corona Zuschuss geht wieder weiter. Neuanmeldungen an die Warteschlange sind jederzeit möglich.

Die Antragstellung pausiert über Nacht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Wir informieren diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können.

Generell gilt (bzw. „galt“): Unternehmen bis 5 Beschäftigte mit einem Liquiditätsbedarf bis einschließlich 10.000 EUR sowie Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit einem Liquiditätsbedarf bis einschließlich 30.000 EUR werden nicht durch die Rettungsbeihilfe Corona gefördert, sondern nutzen bitte das Soforthilfe Paket II Corona Zuschuss.

1. Corona-Zuschüsse – Landes- und Bundesmittel 

Antragsberechtigt sind: 

Gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Berlin.

Für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin. 

Die Höhe der Soforthilfe beträgt: 

für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln 

für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln 

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten beantragt werden. 

2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I 

Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen. 

Zu diesen Mitteln können jetzt auch bisher ausgeschlossene und sehr stark betroffene Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten. 

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Soforthilfe – nutzen Sie „HIER“ unsere Erfahrung und Kompetenz!

Die IBB-Checkliste zum „Sonderfall Corona“ finden Sie „HIER

Kurzinfos zur Rettungsbeihilfe Corona 

Was geht….:

  • kleine und mittlere Unternehmen, deren Betriebstätte in Berlin liegt

  • z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) 

  • Der Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sein! 

  • Finanzierung von Betriebsmitteln ist möglich 

  • Zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von 2 Jahren* 

  • In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung).

  • Die Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften in Darlehenshöhe ist obligatorisch.

  • Es werden ausschließlich digitale Anträge angenommen!

Was geht nicht… 

  • ausgeschlossen sind Unternehmen mit bereits bestehender Insolvenzantragspflicht,

  • ausgeschlossen sind: Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie 

  • ausgeschlossen sind: Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten keine Finanzierung von Investition

Liquiditätshilfen BERLIN:  Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I 

Liquiditätshilfen BERLIN 

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Mit der Rettungsbeihilfe Corona richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sind. 

Rettungsbeihilfe Corona“ auf einen Blick 

  • Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren 
  • Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR 

  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden 
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch 

Wer wird gefördert? 

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU 

  • mit Betriebsstätte in Berlin 

Von der Förderung ausgeschlossen sind: 

  • Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie 
  • Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten 

Was wird gefördert? 

  • kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (z.B. Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen

Was wird nicht gefördert?

  • Finanzierung von Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen) 
  • Bedienung anderer Kredite: Die Mittel dürfen nur nach Ausschöpfung aller anderen verfügbaren Mittel zusätzlich eingesetzt werden (Subsidiaritätsprinzip)
  • Kapazitätsaufbau 

Wie wird gefördert? 

  • Gewährung von Rettungsbeihilfen 
  • Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR 

Zu welchen Konditionen? 

  • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre) 
  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden. (Für den Fall, dass Sie bereits Kleinbeihilfen aus der Bundesregelung 2020 erhalten haben, müssen diese berücksichtigt und die Rettungsbeihilfe ggf. verzinslich vergeben werden.)

Mehr entdecken

Die Corona-Krise als Unternehmer managen – wie? Was Arbeitnehmer, Angestellte und Unternehmer wissen müssen!
Soforthilfe-Corona

Die Corona-Krise als Unternehmer managen – wie?

Neues Update zum Kurzarbeitergeld!!! (Quellen: www.arbeitsagentur.de und www.haufe.de) Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gelten derzeit erleichterte Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld In der

Kurzarbeitergeld - neue Regelungen, wichtige Neuregelungen für Unternehmer und Angestellte
Soforthilfe-Corona

Neues Update zum Kurzarbeitergeld!!!

Neues Update zum Kurzarbeitergeld!!!(Quellen: www.arbeitsagentur.de und www.haufe.de) Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gelten derzeit erleichterte Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld In der Nacht

Unsere Soforthilfe Ablauf

Step 1. Kostenfreie Erstberatung

Step 2. Beratung zu Fördermitteln & Hilfsgeldern

Step 3. Unverbindliches Angebot

Step 4. Antragsstellungen & Begleitung 

Bewertungen zu pulsiv-data.de

Jetzt anfragen

So kommen wir in Kontakt:

Telefonisch von Mo-Fr. von 8-17 Uhr.

Standorte

Büro Charlottenburg
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin

Büro Tegel
Am Borsigturm 50
13507 Berlin

Bewertungen zu pulsiv-data.de